Kosten

Die Medianten sind als Auftraggeber des Mediators dessen Kostenschuldner. Das bedeutet, daß grundsätzlich die Medianten die bei dem von ihnen beauftragten Mediator anfallenden Gebühren zu zahlen haben. Rechtsanwalt Karsten Haase rechnet seine Tätigkeiten als Mediator nach dem anfallenden Stundenaufwand ab; die Stundensätze werden zuvor mit den Medianten vereinbart.

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